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Am 27. März 2024 hat der Bundestag das Cannabisgesetz verabschiedet, das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Seit dem ist kiffen offiziell erlaubt. Aber Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht ganz genaue Bedingungen und Einschränkungen für das Kiffen gäbe.
Die Cannabis-Legalisierung erlaubt Erwachsenen (18+) den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und 50 g zu Hause, sowie den privaten Anbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen.
Themenüberblick
Junge Erwachsene zwischen 18–21 Jahren dürfen Cannabis konsumieren, aber mit Einschränkungen:
Der Konsum ist innerhalb von 100 Metern zu Schulen, Spielplätzen, Sportanlagen oder Clubs und in Fußgängerzonen zwischen 7–20 Uhr verboten!
Ab dem 1. Juli 2024 sind nicht-kommerzielle Cannabis Social Clubs ebenfalls legalisiert. Jeder Club darf maximal 500 Mitglieder haben.
Die Cannabis Clubs dürfen „gemeinschaftlich“ Cannabis anbauen und dürfen täglich bis zu 25 g pro Tag bzw. 50 g pro Monat (junge Erwachsene bis 21 Jahren max. 30 g/ Monat) an ihre Mitglieder abgeben.
Die Clubs sind selbstverständlich für die Alterskontrollen verantwortlich und haben ein allgemeines Werbeverbot.
Wichtige Information: Der Konsum von Cannabis in den Clubräumen ist nicht erlaubt!
Das Bußgeld für den Besitz von mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit, 50 g im Privaten oder mehr als 3 Pflanzen pro Erwachsenem kann bis zu 30.000 € betragen.
Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur teilweisen Legalisierung von Cannabis beschlossen, der vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellt wurde. In diesem Artikel werden die Eckpunkte des Gesetzentwurfs in einfacher Sprache erläutert. Am