Die Diskussion über die Cannabis Legalisierung in Deutschland hat in den letzten Jahren Fahrt aufgenommen.

Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur teilweisen Legalisierung von Cannabis beschlossen, der vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellt wurde. In diesem Artikel werden die Eckpunkte des Gesetzentwurfs in einfacher Sprache erläutert. Am

Am Mittwoch, dem 18. Oktober 2023, wurde im Bundestag erstmals über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur regulierten Nutzung von Cannabis diskutiert.

1. Kauf und Besitz von 25 Gramm Cannabis werden straffrei

Gemäß dem Gesetzentwurf wird der Kauf und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Diese Menge entspricht in etwa einem kleinen Beutel Cannabis. Die Cannabisprodukte sollen von sogenannten „Cannabis-Clubs“ bezogen werden, die jedoch bestimmten Regeln unterliegen. Zusätzlich erlaubt der Gesetzentwurf auch den Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen.

2. Cannabis wird aus dem Betäubungsmittelgesetz entfernt

Die große Veränderung besteht darin, dass Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird, in dem es bisher neben Heroin und anderen illegalen Drogen aufgeführt war. Das bedeutet, dass der Besitz und Konsum von Cannabis keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr nach sich ziehen sollen.

3. Regeln für Cannabis-Clubs

Die „Cannabis-Clubs“ sollen als Genossenschaften organisiert werden und dürfen höchstens 500 Mitglieder haben. Jedes Mitglied darf pro Tag bis zu 25 Gramm und pro Monat bis zu 50 Gramm Cannabis beziehen. Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren gelten begrenzte Mengen von 30 Gramm pro Monat mit einem maximalen THC-Gehalt von zehn Prozent.

Die Cannabis-Pflanzen in den Clubs sollen „gemeinschaftlich“ und „nicht-gewerblich“ angebaut werden und durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden. Die Gewächshäuser müssen sicher vor Einbrüchen geschützt sein und einen Sichtschutz haben.

Cannabis-Clubs, auch bekannt als „Anbauvereinigungen“, dürfen keine Werbung machen oder Sponsoring betreiben. Zudem ist das Kiffen in diesen Clubs nur an speziellen Orten erlaubt, nicht aber in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen oder öffentlich zugänglichen Sportstätten.

Jeder Verein muss außerdem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen, der speziell geschult ist und regelmäßige Schulungen absolviert.

4. Kein Verkauf von Cannabis an Jugendliche unter 18 Jahren

Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis illegal. Wenn Jugendliche mit Cannabis erwischt werden, führt dies jedoch nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen. Stattdessen sollen sie an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen, wenn die Polizei sie erwischt. Der Handel mit Cannabis bleibt für alle strafbar.

Zusätzliche Pläne für den Verkauf von Cannabis in Geschäften

Die Bundesregierung plant zusätzlich ein Gesetz, das den Verkauf von Cannabis in Geschäften regeln soll. Ein entsprechender Entwurf soll noch vor Jahresende vorgestellt werden.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach persönlich gegen den Konsum

Obwohl Gesundheitsminister Lauterbach maßgeblich an der Legalisierung beteiligt war, plant er selbst keinen Cannabis-Konsum. In seinen eigenen Worten: „Ich werde selbst nicht konsumieren. Ich habe ja bei anderer Gelegenheit schon mal darauf hingewiesen, dass ich den Konsum schon einmal probiert habe, aber ich plane nicht zu konsumieren, hab ich nicht vor“, sagte er bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.

Die wichtigsten Punkte der Legalisierung

Cannabis wird nicht mehr als verbotene Substanz im Betäubungsmittelgesetz geführt.

  • Der Besitz und Konsum bleiben unter bestimmten Bedingungen straffrei.
  • Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat besitzen.
  • Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren haben begrenzte Höchstmengen.
  • Cannabis-Clubs werden nach klaren Regeln organisiert.
  • Cannabis darf nicht in der Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen konsumiert werden.
  • Das Gesetz soll voraussichtlich bis spätestens 1. Januar 2024 in Kraft treten.
  • Cannabis-Verkauf in Geschäften wird separat geregelt und erfordert einen eigenen Gesetzentwurf.
  • Bundesgesundheitsminister Lauterbach plant keinen persönlichen Konsum von Cannabis.

Wann Bubatz legal?

Eigentlich sollte die Legalisierung, also die Gesetzesänderung zum Jahresstart 2024, also im Januar stattfinden. In unseren News halten wir dich auf dem Laufenden und erklären auch, warum die Cannabis Legalisierung verschoben wurde.

Bekannt ist, dass es noch Lücken im Gesetz gibt, die geschlossen werden müssen. Als Beispiel sagt der Deutsche Hanfverband, der selbst angemerkt hatte, dass sich jeder, der selbst Cannabisanbau nach neuer Gesetzgebung betreiben würde, sich auch strafbar machen würde, da die Menge von 25 Gramm Cannabis beim Eigenanbau nicht einzuhalten ist. Somit könnten sich Konsumenten keinen Vorrat oder Anbau leisten, da sie dadurch direkt wieder in die Kriminalität rutschen, da sie mehr als 25 Gramm Cannabis besitzen.